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Sonder-AfA

Investitionen in den Mietwohnungsneubau sind steuerlich von einer besonders hohen Sonderabschreibung begünstigt. Während für gewöhnliche Mietimmobilien im Regelfall 2 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten abgeschrieben werden können, können für neue Wohnungen im Jahr der Anschaffung/Herstellung und den folgenden drei Jahren bis zu 5 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten zusätzlich zur normalen Abschreibung, also insgesamt 7 %, in Anspruch genommen werden.

Stichtag 31.12.2021

Voraussetzung ist u. a., dass der Bauantrag vor dem 1.1.2022 gestellt wird bzw. noch bis 31.12.2021 mit den Baumaßnahmen begonnen worden ist. Immobilieninvestoren sollten daher noch bis Monatsende ihre Bauanträge einreichen.

Stand: 27. Oktober 2021

Bild: ©ah_fotobox/stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Wir sind Steuerberater in Hamburg / St. Georg. Neben der klassischen Steuerberatung stehen wir Ihnen mit dem gesamten Team in Hamburg gerne für Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss und der Erstellung der Einkommensteuererklärung beratend zur Seite. Sie haben Fragen? Nutzen Sie unser online Kontaktformular!

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